Gewerbliches Mietrecht

Wer Wirtschaftsrecht macht, muss gewerbliches Mietrecht machen. Diese Kostenposition ist derartig hoch, dass es Sinn macht, über die Verträge zu schauen. Ob als Mieter oder Vermieter: Wir setzen Ihre Ansprüche durch! 

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Gewerbliches Miet- und Pachtrecht zentrales Thema in der wirtschaftsrechtlichen Beratung

Obwohl die Wirtschaftlichkeit einer Immobilie für den Vermieter und die wirtschaftliche Existenz des Mieters oft eng mit den vermieteten Geschäftsräumen verbunden sind, wird die Bedeutung des Mietvertrages und dessen rechtliche Komplexität vielfach unterschätzt.

Im Gegensatz zur Wohnraummiete ist das gewerbliche Mietrecht durch den Gesetzgeber nämlich wenig reguliert, es folgt oft den Regelungen und der Dynamik des Wirtschaftslebens. Das Fehlen umfassender gesetzlicher Regelungen eröffnet bei der Vertragsgestaltung auf der einen Seite weitgehenden Gestaltungsspielraum, birgt auf der anderen Seite aber auch das Risiko, dass die eigenen Interessen unter Umständen nicht angemessen berücksichtigt werden.

Wir beraten und unterstützen Sie daher bei der Konzeption maßgeschneiderter Mietverträge sowohl für Bestandsobjekte als auch für erst in der Planung/Entwicklung befindliche Mietobjekte (sog. Vermietung vom Reißbrett) und sorgen dafür, dass die zur Verfügung stehenden Regelungsoptionen auch in Ihrem Interesse genutzt werden.

Im Rahmen eines bereits bestehenden Mietvertrags beraten und vertreten wir Sie gerichtlich wie außergerichtlich im Zusammenhang mit Fragen und Auseinandersetzungen über den Inhalt des Mietvertrages und die sich daraus ergebenden gegenseitigen Rechte und Pflichten und im Zusammenhang mit der Beendigung des Mietverhältnisses.

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